Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein deutsches Gesetz, das den Schutz von Personen regelt, die Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, arbeitsvertragliche Pflichten oder Verhaltensregeln des Unternehmens melden. Das Gesetz ist am 17. Juli 2022 in Kraft getreten. Was kann gemeldet werden?
Meldungen können alle Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, arbeitsvertragliche Pflichten oder Verhaltensregeln des Unternehmens umfassen. Dazu gehören beispielsweise:
Die interne Meldestelle wird die Meldung vertraulich behandeln und prüfen. Sie wird sich bei dem Hinweisgeber melden, wenn weitere Informationen erforderlich sind.
Die interne Meldestelle wird die Meldung an die zuständigen Stellen weiterleiten, wenn sie einen Verstoß festgestellt hat. Die zuständigen Stellen werden dann entscheiden, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
Die Identität des Hinweisgebers wird geschützt. Er hat keine Nachteile durch seine Meldung zu befürchten.
Wenn Sie einen Verstoß melden möchten, können Sie sich an die interne Meldestelle wenden.
Die Kontaktdaten der Meldestelle:
1. Nutzung des Formulars auf der Website:
https://deltrongmbhschlotheim.hinweisgeberportal.de/frontpage
Kontakt per E-Mail an: hinweis@deltron-elektronik.de
Sie können die Meldung auch an eine externe Meldestelle richten. Eine Liste der externen Meldestellen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz.
Weitere Informationen zum HinSchG finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums.